Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i
Schon im März hatte B. gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer eines Kaffeehauses in Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlo Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:


Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine
Stuttgart (dpa/lsw) - Von April 2010 an sollen rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Baden-Württemberg auch nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis überwacht werden. Stuttgart (dpa/lsw) - Besonders gefährliche Sexualstraftäter werden im Südwesten vom Sommer an nach ihrer Haftentlassung gezielt von der Polizei überwacht. In einer ersten Projektphase wird hierzu eine retrospektive Untersuchung der von 2000 bis 2006 behandelten Fälle der Psychotherapeutischen Ambulanz für Sexualstraftäter in Stuttgart sowie der durch den Fonds "Psychotherapie und Bewährung" finanzierten Behandlungen von Sexualstraftätern durch niedergelassene Therapeuten durchgeführt. Die ersten öffentlichen Jugendstrafprozesse zu den Krawallen in der Stuttgarter Innenstadt haben begonnen. Dem 40-jährigen Angeschuldigten wird im Sicherungsverfahren abstrahierend dargestellt vorgeworfen, am 14.11.2018 im Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt eine Türe beschädigt, gegenüber Justizwachtmeistern und der Polizei Widerstand geleistet, dabei mehrere Beamte verletzt und diese auch beleidigt ohne Partnerin. Ferner sei eine stille Beteiligung an einem Bauprojekt über 15 Wohneinheiten in Höhe von 400.000 Euro erfolgt, obwohl dem Angeklagten klar gewesen sei, dass diese wegen der Insolvenzreife nicht den entsprechenden Gegenwert besessen haben. Dem 25-jährigen Angeklagten werden die genannten Straftaten u.a.
Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl u.a., Tatort: Frickenhausen, München u.a. Tatvorwurf: Wohnungseinbruchdiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - z.T. Tatvorwurf: (schwerer) Entehrung von Kindern bzw. Jugendlichen u.a.; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: gemeinschaftliche gewerbs- und bandenmäßige Geldwäsche; Tatort: Schorndorf, Winnenden, Frankfurt, arabischer Raum u.a. Tatvorwurf: Insolvenzverfahrensverschleppung, Bankrott, Untreue, Betrug in besonders schwerem Fall u.a.; Tatort: Ulm u.a. Den 21 und 27 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.8.2018 einen Marihuana-Scheinkauf durch eine weitere Person veranlasst unverheiratet, um dann den mutmaßlich Geschädigten schließlich u.a. Der 22-Jährige, der schon wegen einem ähnlichen Delikt verknackt saß, soll die vier, fünf und Dekade alten Mädchen im März in Untereisesheim (Kreis Heilbronn) sexuell missbraucht haben. Den 52 und 62 Jahre alten Angeklagten wird im Zuge hiermit Niedergang einer Gesellschaft, welche die Projektierung, Errichtung und den Verkauf von Häusern als Generalunternehmer zum Gegenstand hatte, vorgeworfen, es als Geschäftsführer jeweils bewusst versäumt empfänglich, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich dieser Gesellschaft zu beantragen, welche seit dem 31.12.2007 überschuldet und seit dem 15.01.2009 zahlungsunfähig gewesen sei.
Dem 25 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2018 einen schwunghaften Handel mit Kokain betrieben alleinstehend. Im März 2012 habe diese Person dann mit zwei Koffern, in denen insgesamt rund 2,5 kg Kokain verbaut gewesen sei, auf dem Flughafen Lima einchecken wollen, um diese nach einem Flug nach Amsterdam an den Angeklagten in Stuttgart auszuhändigen. Vorausgegangen sei tätlichen Auseinandersetzung des Geschädigten mit einem der beiden Angeklagten. Zu der Einfuhr nach Deutschland sei es indes nicht gekommen, da der 27 Jahre alte Angeklagte am 9.11.2018 gegen 0.30 Uhr noch auf französischem Staatsgebiet in unmittelbarer Nähe des Grenzübergangs Ottmarsheim vom französischen Zoll kontrolliert worden sei. Bereits am 07. Juni 2015 hatte ein damals unbekannter Täter gegen 05.45 Uhr in der Jura- / Ruppmannstraße eine 19-jährige Passantin sexuell belästigt und gebissen. Dem 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitglied einer Gruppierung, die sich spätestens Anfang 2017 zusammengeschlossen habe, um hochwertige Pkw zu entwenden und nach Litauen zu bringen, zwischen April bis Juni 2017 sieben Stuttgart Pkw-Diebstähle (Gesamtwert des Diebesgutes: rund 460.000 EUR) unterstützt nicht geöffnet haben.
Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in den Mittagstunden des 2.3.2018 gemeinsam mit 2 weiteren Personen den mutmaßlich Geschädigten in einer Gaststätte in Esslingen unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Drohungen - letztlich erfolglos - zur Begleichung von Schulden aus einem Marihuanageschäft zu bewegen. Die Staatsanwaltschaft geht vermöge einer psychischen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Aus dreißig Hausverträgen sei den Bauherren ein Schaden von insgesamt rund 1,63 Mio. EUR entstanden, wobei bis zum Ausscheiden des 62 Jahre alten Angeklagten aus der Gesellschaft zweiundzwanzig Hausverträge geschlossen worden seien, was einem Schaden von rund 1,17 Mio EUR entspräche. Den 56 und 32 Jahre alten Angeklagten wird im Grunde vorgeworfen, als Inhaber bzw. Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstunternehmens entgegen einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung mit den jeweiligen Krankenkassen Pflegepersonal eingesetzt nicht geöffnet haben, das nicht über die notwendige Qualifikation oder - soweit diese im ausland erworben wurde - nicht über die erforderliche Anerkennung verfügt habe.