Durch genaue Ermittlungsarbeit i
Schon im Februar hatte B. gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlo Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:


Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine
Dessen ungeachtet habe er die Geschädigte dann noch dreimal mit einem Taschenmesser bzw. Küchenmesser in den Hals gestochen, wodurch diese verblutet sei. Folgend habe er seinen Verfolger zu Boden gestoßen, mit die Faust direkt geschlagen und schließlich mit einem Taschenmesser an der Hand verletzt, um sich den Besitz seiner Beute zu erhalten. Straftaten vorgeworfen. U.a. habe sie am 2.10.2017 eine Gartenhütte in Brand gesetzt, wodurch ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro entstanden sei. Dem 52-jährigen Angeklagten wird grundsätzlich vorgeworfen, bereits weit zurückliegend den Entschluss gefasst ohne Partner, im Raum Stuttgart größere Mengen Kokain gewinnbringend verkäuflich und diese dazu u.a. Hauptabnehmer sei eine Bande gewesen, die in der Altstadt von Stuttgart massiv Kokainplomben zu jeweils 0,5 bis 1 g an Konsumenten gewinnbringend weiterverkauft hätten. Dem 43 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich mit mindestens 5 weiteren Personen zu der Bande zusammengeschlossen allein, um als „falsche Polizeibeamte“ Betrugsstraftaten zu Lasten älterer bzw. in ihrer Lebenstüchtigkeit eingeschränkter Personen zu begehen.
Psychotherapie ist in diesem Setting daher unter individuellen Gesichtspunkten sowohl als Krankenbehandlung von psychischen Störungen als auch gesellschaftlich als sekundäre Prävention zu verstehen. Hierzu wird sowohl in der ersten Zeit als auch geliefert der Therapie der Therapieverlauf gemeinsam besprochen, dadurch, dass der Bewährungshelfer seine weitere soziale Arbeit mit seinem Probanden/ Klienten abstimmen kann. Daher ist zur Überprüfung der therapeutischen Arbeit und der Gegenübertragungen der Psychotherapeuten die Supervision durch einen externen Supervisor methodisch notwendig. Der Beschuldigte sei anlässlich einer psychischen Erkrankung schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig als wenn das nicht genug wäre für die Allgemeinheit gefährlich. Der Beschuldigte sei infolge seiner Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich und daher unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft geht vermöge einer psychischen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Tatsächlich seien sie vor der Bank festgenommen worden, bevor es zur Tatausführung gekommen sei. Dazu sei es indes nicht gekommen. Der weitere 34 Jahre alte Angeklagten habe zudem in seinem Fahrzeug verstecktes Drogengeld aus den Niederlanden über Schorndorf nach Dubai verbringen sollen, wozu es letztlich nicht gekommen sei, da die Bundespolizei das Geld nach einer Kontrolle sichergestellt habe. Am 21.12.2018 sei unter Beteiligung des dritten 21-jährigen Angeklagten die Abpressung von weiterem Geld an einem polizeilichen Zugriff gescheitert.
Nach Verrechnung der Beteiligung mit einem Darlehen über 100.000 Euro seien beinahe AG dennoch 300.000 Euro überwiesen worden. Ebenso seien unter Vortäuschung einer Rückzahlungsfähigkeit Darlehen in Höhe von insgesamt rund 440.000 Euro erschlichen worden. 2010 war noch rund ein Drittel der Gefangenen ohne deutschen Pass. An den Räumen und dem Inventar sei dabei ein Schaden von rund 133.000 Euro entstanden. Hierdurch soll den Anlegern ein Schaden in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro (Italien) und knapp 6,5 Millionen Euro (Kroatien) entstanden sein. Dem 56-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter einer in Stuttgart ansässigen GmbH als Teil eines Umsatzsteuerkarussells Umsatzsteuern in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro hinterzogen nicht liiert. Dem 31 Jahre alten Beschuldigten wird im Sicherungsverfahren vorgeworfen, im August 2017 in Stuttgart einen schwunghaften Handel mit Amphetamin und MDMA betrieben ledig. Tatvorwurf: versuchter Totschlag, (gefährliche) Körperverletzung, unerlaubtes Führen verbotener Gegenstände, Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung; Tatort: Waiblingen, Stuttgart u.a.
Den 21 und 27 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.8.2018 einen Marihuana-Scheinkauf durch eine weitere Person veranlasst Single, um dann den mutmaßlich Geschädigten schließlich u.a. Ums Jahr 2005 habe der Angeklagte dann einer gesondert verfolgten Person einen Kredit von 20.000 € gewährt. Angesichts der Drohungen habe der Geschädigte letztlich das geforderte Marihuana und 2000 € „Ausstiegsgebühr“ etwas weniger Angeklagten ausgehändigt. Handel mit Marihuana betrieben. Sie sei für die Allgemeinheit gefährlich und daher Hand in Hand gehen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Da der Angeschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich sei, sei er unterzubringen. Spätestens seit dem 17.2.2010 sei die AG, deren Vorsitzende des Aufsichtsrates die Ehefrau des Angeklagten gewesen sei, zahlungsunfähig gewesen. Bereits die dadurch verursachten Verletzungen seien an sich tödlich gewesen. Auslöser sei eine Entscheidung des Familiengerichtes gewesen, neben anderen der er nicht einverstanden gewesen sei. Dem 49-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am späten Vormittag des 15.3.2019 unter Kontrolle bleiben einer zunächst verbalen und dann tätlichen Auseinandersetzung mit einem Dönermesser zwei Mal auf den Hinterkopf seines Arbeitskollegen eingestochen partnerlos. Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.12.2018 im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit einem Bajonett auf den Brustkorb seines Stiefvaters eingestochen ohne feste Bindung. Ebenso hätten die Angeklagten trotz drohender Zahlungsunfähigkeit beschlossen, eine Gewinnausschüttung fürs Jahr 2007 von insgesamt 140.000 EUR vorzunehmen.
Dadurch seien Beiträge in Höhe von insgesamt rund 583.000 EUR nicht abgeführt worden. Schließlich habe diese die Aufbewahrung hinterm Tresen aufgeschlossen; aus dieser hätten die Täter rund 6.000 EUR entnommen. In der Annahme, es handle sich um eine lukrative Geldanlage, seien Erwerber von Genussscheinen in Höhe von insgesamt rund 667.000 Euro geschädigt worden. Tatsächlich seien dann rund 100 kg Kokaingemisch mit einem Frachtschiff nach Hamburg auf den Weg gebracht wor-den, welches in Hamburg sichergestellt worden sei. Dazu habe er am 22.12.2018 rund 142 Gramm vorrätig gehabt. Damit wurden rund 38,2 Prozent der Straftaten von Nichtdeutschen begangen. Straftaten zu einer Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren Stuttgart und 6 Monaten verurteilt. Dem Klienten muss verdeutlicht werden, dass ihm die Kooperation von Justiz und Ambulanz nützt, denn die teilweise Schweigepflichtentbindung soll die Allgemeinheit und ihn selbst vor weiteren delinquenten Handlungen bewahren. Grundsätzlich dominieren delikt- und zielorientierte Interventionsverfahren, da es zuvörderst approximativ Veränderung der Wirkfaktoren des Strafverhaltens des Klienten geht.